Gesetzliche Änderung für die Hauptuntersuchung
 
   
Ab 1. April 2006 treten gesetzliche Änderungen für die Hauptuntersuchung in Kraft, die für Kraftfahrer einige Neuerungen mit sich bringt.

[Auszug aus dem Text der TÜV Rheinland Group]

Umweltuntersuchung für Motorräder
Für den Motorradfahrer wird zusätzlich in die bisher bekannte Hauptuntersuchung eine Umweltuntersuchung integriert. Sie besteht aus einem Abgastest und einer Geräuschuntersuchung. Darüber hinaus wird eine Geräuschmessung eingeführt, um beispielsweise Veränderungen von Auspuffanlagen festzustellen. So wird die subjektive Geräuschmessung, die auch bisher in der HU schon immer durchgeführt wurde, konkretisiert. Wird bei einer Fahrprobe entdeckt, dass die Auspuffgeräusche zu laut sind, muss das Standgeräusch überprüft werden.
Als Grenze für den CO-Gehalt im Abgas gelten die Werte des Herstellers, oder, falls diese nicht vorliegen, folgende Werte: 4,5 Vol-% bei Motorrädern ohne Katalysator oder mit ungeregeltem Katalysator im Leerlauf und 0,3 Vol-% bei Fahrzeugen mit geregeltem Katalysator im erhöhtem Leerlauf.

Was heißt das konkret für meine nächste Motorrad-HU?
Feldversuche und zahlreiche Messungen im Vorfeld der Motorrad-AU haben ergeben, dass keine nennenswerten Probleme zu erwarten sind. Im Gegenteil — es ist davon auszugehen, dass so gut wie alle Motorräder den Umwelt-Check bei den Prüfstellen der TÜV Rheinland Group bestehen." Der TÜV Rheinland sieht sich als Partner und Berater der Motorradfahrer. Die Experten raten allen Motorradfahrern angesichts der neuen Gesetzeslage den 1. April abzuwarten und danach zur Hauptuntersuchung zu gehen.

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